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13.02.2019
uve/BAuA

Neue TRBS 2121 bei Gefährdung der Beschäftigten durch Absturz

Wichtige Information für alle Gewerke mit Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz.

Auf der Webseite der BAuA wurden neue bzw. aktualisierte Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) veröffentlicht. Insbesondere sind zu beachten: Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen, bei der Verwendung von Gerüsten und bei der Verwendung von Leitern.

Die Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen (Ausgabe: Juli 2018)
TRBS 2121 Teil 1 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten (Ausgabe: Januar 2019)
TRBS 2121 Teil 2 Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern (Ausgabe: Dezember 2018)
TRBS 2121 Teil 3 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen (Ausgabe: Januar 2019)
TRBS 2121 Teil 4 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Ausnahmsweises Heben von Beschäftigten mit hierfür nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln (Ausgabe: Januar 2019)
Registrierte Nutzer des Portals können im internen Bereich die Technischen Regeln unter Regelwerk Arbeitsschutz aufrufen.

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